Griffstück einer Glock 17 Gen 1 vermutl. Dezember 1984 *RARITÄT*
Inseratnummer | 573160 |
Preis | 449,00 € |
Neupreis | Exportkontrolle: ML1aT (Griffstück), ML1d (Magazine) |
Zustand | Fast neu |
Stück | 1 |
Beschreibung
Ich habe einen Bürobetrieb, bitte keine unangekündigten Besuche.
Ich mache auch keine anonymen Bargeschäfte.
Ihre Kontaktaufnahme / Anfrage bitte möglichst schriftlich (Personal Message hier, oder E-Mail), antworte zeitnah.
- Glock 17 Gen 1 Griffstück, schwarzfarbene Innenteile (historisch korrekt), guter Zustand
- Der Quer-Pin im Griff, welcher nahe der Handfläche liegt (Griffrücken-seitig) ist nicht historisch korrekt, es ist ein "langer" Gen-4-Griffrückenset-Pin.
- Ein Magazin im Griff, dieses ist nicht historisch passend, frühe Gen 2 vermutlich, noch keine Kaliberangabe am Magazinkorpus (9mm, 17-schüssig)
Es passt auf Oberteile G17 der ersten, zweiten sowie dritten (!) Generation.
Das Griffstück ist vollständig mit Innenteilen bestückt d.h. grds verwendungsfertig.
§ 14 WaffG: "Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten
Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen (...) nicht anzuwenden."
Falls Sie die Kombination mit einem Wechselsystem vorhaben ist die (baubehördlich oder gewerbe-/Betriebsanlagenrechtlich bewilligte) Schießstätte Örtlichkeit der Wahl. Von einem Zusammensetzen außerhalb von Schießstätten ist bei "voll belegter" WBK dringend abzuraten, da die (maximale) "Anzahl der erlaubten Waffen" (§ 23 Abs 1 WaffG) in Ihrem Bescheid (WBK-"Plätze") festgesetzt ist. Eine sog. Stückzahlüberschreitung droht und wäre diese strafbar.
Der Käufer verpflichtet sich vertraglich, keinerlei "Stückzahlüberschreitungen" zu begehen.
Im Übrigen handelt es sich beim Griffstück um einen freien, aktuell nicht durchs WaffG regulierten, Gegenstand. Mit anderen Worten fällt es mangels Gasdruckbelastung nicht unter "wesentliche Bestandteile" des § 2 Abs 2 WaffG.
Versand 9,90 EUR (nur Österreich)
Beachten Sie bitte, dass das Griffstück (ML1aT) der Exportkontrolle unterliegt.
Ich mache auch keine anonymen Bargeschäfte.
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- Glock 17 Gen 1 Griffstück, schwarzfarbene Innenteile (historisch korrekt), guter Zustand
- Der Quer-Pin im Griff, welcher nahe der Handfläche liegt (Griffrücken-seitig) ist nicht historisch korrekt, es ist ein "langer" Gen-4-Griffrückenset-Pin.
- Ein Magazin im Griff, dieses ist nicht historisch passend, frühe Gen 2 vermutlich, noch keine Kaliberangabe am Magazinkorpus (9mm, 17-schüssig)
Es passt auf Oberteile G17 der ersten, zweiten sowie dritten (!) Generation.
Das Griffstück ist vollständig mit Innenteilen bestückt d.h. grds verwendungsfertig.
§ 14 WaffG: "Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten
Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen (...) nicht anzuwenden."
Falls Sie die Kombination mit einem Wechselsystem vorhaben ist die (baubehördlich oder gewerbe-/Betriebsanlagenrechtlich bewilligte) Schießstätte Örtlichkeit der Wahl. Von einem Zusammensetzen außerhalb von Schießstätten ist bei "voll belegter" WBK dringend abzuraten, da die (maximale) "Anzahl der erlaubten Waffen" (§ 23 Abs 1 WaffG) in Ihrem Bescheid (WBK-"Plätze") festgesetzt ist. Eine sog. Stückzahlüberschreitung droht und wäre diese strafbar.
Der Käufer verpflichtet sich vertraglich, keinerlei "Stückzahlüberschreitungen" zu begehen.
Im Übrigen handelt es sich beim Griffstück um einen freien, aktuell nicht durchs WaffG regulierten, Gegenstand. Mit anderen Worten fällt es mangels Gasdruckbelastung nicht unter "wesentliche Bestandteile" des § 2 Abs 2 WaffG.
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Kontakt
Firma | Mag. Christian Werbik waffengewerbe.at DISKONT |
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Kontaktperson | Christian Werbik - Besuche nur mit Termin (Bürobetrieb)! |
Mitglied seit | Januar 2015 |
Fax | Signal App: +43 660 733 5990 - office@waffengewerbe.at |
Plz, Ort | 4863 Seewalchen am Attersee |
Land | Österreich |
Homepage | https://waffengewerbe.at/ |
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