Griffstück Walther PPX 9mm L. neuwertig
Inseratnummer | 572836 |
Preis | 299,00 € |
Neupreis | Exportkontrolle: ML1aT (Griffstück), ML1d (Magazine) |
Zustand | Fast neu |
Zubehör | Koffer, Handbuch |
Beschreibung
Ein Magazin im Griff plus Revervemagazin
Beachten Sie bitte, dass das Griffstück (ML1aT) und die Magazine (ML1d) der Exportkontrolle unterliegen.
Versand 9,90 EUR
Ich habe einen Bürobetrieb, bitte keine unangekündigten Besuche.
Ich mache auch keine anonymen Bargeschäfte.
Ihre Kontaktaufnahme / Anfrage bitte möglichst schriftlich (Personal Message hier, oder E-Mail), antworte zeitnah.
Das Griffstück ist vollständig mit Innenteilen bestückt.
§ 14 WaffG: "Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten
Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen (...) nicht anzuwenden."
Falls Sie die Kombination mit einem Wechselsystem vorhaben ist die (baubehördlich oder gewerbe-/Betriebsanlagenrechtlich bewilligte) Schießstätte Örtlichkeit der Wahl. Von einem Zusammensetzen außerhalb von Schießstätten ist bei "voll belegter" WBK dringend abzuraten, da die (maximale) "Anzahl der erlaubten Waffen" (§ 23 Abs 1 WaffG) in Ihrem Bescheid (WBK-"Plätze") festgesetzt ist. Eine sog. Stückzahlüberschreitung droht und wäre diese strafbar.
Der Käufer verpflichtet sich vertraglich, keinerlei "Stückzahlüberschreitungen" zu begehen.
Im Übrigen handelt es sich beim Griffstück um einen freien, aktuell nicht durchs WaffG regulierten, Gegenstand. Mit anderen Worten fällt es mangels Gasdruckbelastung nicht unter "wesentliche Bestandteile" des § 2 Abs 2 WaffG.
Beachten Sie bitte, dass das Griffstück (ML1aT) und die Magazine (ML1d) der Exportkontrolle unterliegen.
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Ihre Kontaktaufnahme / Anfrage bitte möglichst schriftlich (Personal Message hier, oder E-Mail), antworte zeitnah.
Das Griffstück ist vollständig mit Innenteilen bestückt.
§ 14 WaffG: "Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten
Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen (...) nicht anzuwenden."
Falls Sie die Kombination mit einem Wechselsystem vorhaben ist die (baubehördlich oder gewerbe-/Betriebsanlagenrechtlich bewilligte) Schießstätte Örtlichkeit der Wahl. Von einem Zusammensetzen außerhalb von Schießstätten ist bei "voll belegter" WBK dringend abzuraten, da die (maximale) "Anzahl der erlaubten Waffen" (§ 23 Abs 1 WaffG) in Ihrem Bescheid (WBK-"Plätze") festgesetzt ist. Eine sog. Stückzahlüberschreitung droht und wäre diese strafbar.
Der Käufer verpflichtet sich vertraglich, keinerlei "Stückzahlüberschreitungen" zu begehen.
Im Übrigen handelt es sich beim Griffstück um einen freien, aktuell nicht durchs WaffG regulierten, Gegenstand. Mit anderen Worten fällt es mangels Gasdruckbelastung nicht unter "wesentliche Bestandteile" des § 2 Abs 2 WaffG.
Kontakt
Firma | Mag. Christian Werbik waffengewerbe.at DISKONT |
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Kontaktperson | Christian Werbik - Besuche nur mit Termin (Bürobetrieb)! |
Mitglied seit | Januar 2015 |
Fax | Signal App: +43 660 733 5990 - office@waffengewerbe.at |
Plz, Ort | 4863 Seewalchen am Attersee |
Land | Österreich |
Homepage | https://waffengewerbe.at/ |