Pistolet PAMAS G1 Leichtmetallgriffstück, Französische ("MAS") Beretta 92 Lizenzfertigung, inkl. Original-Box

24.07.2024 - 23:28
Inseratnummer563990
Preis450,00 €
NeupreisExportkontrolle: ML1aT (Griffstück), ML1d (Magazine)
HerstellerManufacture d'armes de Saint-Étienne (MAS) / GIAT Industries
ZustandStarke Gebrauchsspuren
Stück1
Beschreibung
Ich habe einen Bürobetrieb, bitte keine unangekündigten Besuche.

Ich mache auch keine anonymen Bargeschäfte.

Ihre Kontaktaufnahme / Anfrage bitte möglichst schriftlich (Personal Message hier, oder E-Mail), antworte zeitnah.

- Griffstück mit starken Gebrauchsspuren äußerlich / oberflächlich, die Fangriemenöse am Griffboden weist einen Bruch auf (s. Bild)
- Ein Magazin im Griff, MAS-Fertigung
- Original Box

Es passt auf Oberteile MAS G1, höchstwahrscheinlich auch Beretta 92 - versprechen kann ich das bei solch alten Waffen und der Beretta-Modellvielfalt / Lizenzfertigungen / Kopien NICHT. Mglw sind Büchsenmacherarbeiten nötig oder es passt gar nicht. Die MAS G1 weist einen schlittenseitig montierten Entspannhebel auf, wie Beretta 92G ('decock only') - im Unterschied zum kombinierten Entspann-Sicherungshebel des gewöhnlichen Modells 92.

Das Griffstück ist vollständig mit Innenteilen bestückt d.h. grds verwendungsfertig.

§ 14 WaffG: "Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten
Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen (...) nicht anzuwenden."

Falls Sie die Kombination mit einem Wechselsystem vorhaben ist die (baubehördlich oder gewerbe-/Betriebsanlagenrechtlich bewilligte) Schießstätte Örtlichkeit der Wahl. Von einem Zusammensetzen außerhalb von Schießstätten ist bei "voll belegter" WBK dringend abzuraten, da die (maximale) "Anzahl der erlaubten Waffen" (§ 23 Abs 1 WaffG) in Ihrem Bescheid (WBK-"Plätze") festgesetzt ist. Eine sog. Stückzahlüberschreitung droht und wäre diese strafbar.

Der Käufer verpflichtet sich vertraglich, keinerlei "Stückzahlüberschreitungen" zu begehen.

Im Übrigen handelt es sich beim Griffstück um einen freien, aktuell nicht durchs WaffG regulierten, Gegenstand. Mit anderen Worten fällt es mangels Gasdruckbelastung nicht unter "wesentliche Bestandteile" des § 2 Abs 2 WaffG.

Versand 9,90 EUR (nur Österreich)

Beachten Sie bitte, dass das Griffstück (ML1aT) der Exportkontrolle unterliegt.
Kontakt
Firma

Mag. Christian Werbik waffengewerbe.at DISKONT

KontaktpersonChristian Werbik - Besuche nur mit Termin (Bürobetrieb)!
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FaxSignal App: +43 660 733 5990 - office@waffengewerbe.at
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